IAP MAS 20
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Zielsetzung der Beratung
- Förderung der Konfliktlösung:
- Beratener wird in die Lage versetzt;
- Konflikthaftigkeit zu erkennen
- Konflikt zu lösen mit einfachen und effizienten Mitteln
- Optimale Lösung des Konflikts:
- Es muss funktionieren (aber nicht nur)
- Lösung muss gewollt und gerecht sein = Balance von Autonomie und Bezugnahme
- Berater ist of Anwalt jenes Gesichtspunktes, der in einer gegebenen Situation gerade
am meisten unterzugehen droht.
- Hilfe zur Selbsthilfe (Ruth Bang, 1958):
- Stärkung der eigenen Kräfte des Klienten zur Problemlösung.
- Lernen ist nur möglich, wenn Unabhängigkeit des Ratsuchenden vom Berater gefördert wird -
> Loslösung vom Berater und Freiheit des Klienten.
- VSS: hohe Anforderungen an methodische Fähikeiten des Beraters bezüglich eigener
Veränderng, Rollenflexibilität und wechselnder Interventionsformen.
- Erfüllung Auftrag = Konsequenz einer Situations- und Kontextanalyse.
- Implizierte Zielsetzungen: beraterische Theorien und Modelle (46).
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