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IAP MAS 20

Zielsetzung der Beratung
  • Förderung der Konfliktlösung:
    • Beratener wird in die Lage versetzt;
        • Konflikthaftigkeit zu erkennen
        • Konflikt zu lösen mit einfachen und effizienten Mitteln
    • Optimale Lösung des Konflikts:
        • Es muss funktionieren (aber nicht nur)
        • Lösung muss gewollt und gerecht sein = Balance von Autonomie und Bezugnahme
        • Berater ist of Anwalt jenes Gesichtspunktes, der in einer gegebenen Situation gerade am meisten unterzugehen droht.
  • Hilfe zur Selbsthilfe (Ruth Bang, 1958):
    • Stärkung der eigenen Kräfte des Klienten zur Problemlösung.
    • Lernen ist nur möglich, wenn Unabhängigkeit des Ratsuchenden vom Berater gefördert wird - > Loslösung vom Berater und Freiheit des Klienten.
    • VSS: hohe Anforderungen an methodische Fähikeiten des Beraters bezüglich eigener Veränderng, Rollenflexibilität und wechselnder Interventionsformen.
  • Erfüllung Auftrag = Konsequenz einer Situations- und Kontextanalyse.
  • Implizierte Zielsetzungen: beraterische Theorien und Modelle (46).
roland@pepart.ch