gestern             Verdingkinder

                                                                                             heute                Scheidungswaisen

                                                                                         morgen            vaterlose Gesellschaft
 

gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall

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Eine moderne Geschichte

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Liebe Schweizer Frauen

Der Gesetzgeber gemäss ZGB behandelt Euch als als unselbständige, hilfsbedürftige Wesen, unfähig für Euch selber zu sorgen. Während einer Ehe betrachtet der Gesetzgeber eine Frau als ein Wesen, das vom Ehemann Unterstützung braucht. Wäre dem nicht so, würden nach einer Trennung/Scheidung nicht weiterhin Unterhaltszahlungen durch den Ex-Mann geleistet werden müssen. Eine Frau bleibt in der Schweiz - immernoch gemäss Gesetzgeber - auch nach einer Trennung/Scheidung abhängig von einem Mann, dem Ex-Mann. Diese Abhängigkeit löst der Gesetzgeber erst auf, wenn sich die Frau durch eine erneute Heirat in die Abhängigkeit eines nächsten Ehemannes begibt. Liebe Frauen, weshalb lässt Ihr Euch so etwas vom Gesetzgeber bieten?