gestern Verdingkinder
heute Scheidungswaisen
morgen vaterlose
Gesellschaft
gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall
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Eine moderne Geschichte
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Liebe Schweizer Frauen
Der Gesetzgeber gemäss ZGB behandelt Euch als als unselbständige,
hilfsbedürftige Wesen, unfähig für Euch selber zu sorgen. Während einer Ehe
betrachtet der Gesetzgeber eine Frau als ein Wesen, das vom Ehemann Unterstützung
braucht.
Wäre dem nicht so, würden nach einer Trennung/Scheidung nicht weiterhin
Unterhaltszahlungen durch den Ex-Mann geleistet werden müssen. Eine Frau bleibt in der Schweiz
- immernoch gemäss Gesetzgeber - auch nach einer Trennung/Scheidung abhängig von
einem Mann, dem Ex-Mann. Diese Abhängigkeit löst der Gesetzgeber erst auf, wenn
sich die Frau durch eine erneute Heirat in die Abhängigkeit eines nächsten
Ehemannes begibt. Liebe Frauen, weshalb lässt Ihr Euch so etwas vom Gesetzgeber
bieten?